Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Form der Buchführung, in welcher nur die Einnahmen und Ausgaben (bar oder unbar, der Zeitpunkt des Geldflusses ist ausschlaggebend) eines Kalenderjahres erfasst werden. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben ergibt am Jahresende den Gewinn oder Verlust.

Voraussetzungen für diese Art der Gewinnermittlung:

  • es besteht keine Buchführungspflicht gemäß Unternehmensgesetzbuch (Umsatzerlöse < € 700.000,00; Angehörige der freien Berufe)
  • die Bücher werden nicht freiwillig geführt

Umsatzsteuervoranmeldung

  • Kleinunternehmer (Jahresumsatz < € 30.000,00 netto) müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben
  • Liegt der Vorjahresumsatz zwischen € 30.000,00 und € 100.000,00, sind Umsatzsteuervoranmeldungen quartalsweise abzugeben
  • Ab einem Vorjahresumsatz von € 100.000,00 ist die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich zu melden